herzlich Willkommen

bei der KW-Betreuung

Laut § 45b. S G B XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 

ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Seitens der Pflegekassen zur Verfügung.

Dieser Betrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich von zugelassenen Dienstanbietern abgerufen werden.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen weitere Budgets zur Verfügung welche miteinander kombiniert werden können, so das Sie, als pflegender Angehöriger mehr Entlastung bekommen können.

In einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles einfacher darstellen und erklären, rufen Sie uns einfach an und wir vereinbaren einen Termin zusammen.

Kerstin Wishah & Team

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